Unterrichtsergänzende Angebote

Als Ergänzung zum Schulunterricht stehen den Schülerinnen und Schülern zahlreiche ausserschulische Angebote zur Verfügung.

Angebote von Schulen

Kinder und Jugendliche sollen auch ausserhalb des obligatorischen Unterrichts in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Dazu gehören einerseits die vom Volksschulgesetz vorgesehenen ergänzenden Angebote. Ergänzt werden sie andererseits durch eine Vielzahl weiterer Unterstützungs- und Förderangebote, die von den Gemeinden sowie von externen Organisationen bereitgestellt werden. Alle diese Angebote sind freiwillig und zum Teil kostenpflichtig.

Tagesstrukturen

Um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu vereinfachen, müssen die Gemeinden für Kindergarten- und Primarschulkinder Tagesstrukturen bereitstellen. Alternativ können auch Tagesschulen eingerichtet werden.  

Schulärztlicher Dienst

Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe Krankheiten vorzubeugen sowie die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Dazu führt er Untersuchungen durch und berät Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bei Fragen zu Gesundheit und Prävention. 

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit umfasst verschiedene Leistungen. Sie hilft den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule umzusetzen und trägt dazu bei, Gefährdungen sowie Benachteiligungen zu vermeiden oder zu beseitigen. 

Aufgabenhilfe und Nachhilfeunterricht

Schulen können kostenlos betreute Aufgabenstunden anbieten. Alle Schülerinnen und Schüler, die das wünschen, haben dort die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben in einem ruhigen Umfeld zu erledigen. In besonderen Fällen können einzelne Schülerinnen oder Schüler zum Besuch der Aufgabenhilfe verpflichtet werden.

Schülerinnen und Schüler, die wegen besonderen Umständen in der Schule vorübergehend benachteiligt sind, haben das Anrecht auf Nachhilfeunterricht. Als besondere Umstände gelten der Zuzug aus einem anderen Schulsystem oder eine längere Krankheit.

Der Nachhilfeunterricht wird in Absprache mit den Eltern von der Klassenlehrperson und der Schulleitung organisiert.

Schulpsychologie

Die Bereitstellung des Schulpsychologischen Dienstes ist Aufgabe der Gemeinden. Er führt schulpsychologische Abklärungen durch und berät Schülerinnen sowie Schüler, Eltern, Lehrpersonen oder Schulbehörden bei entsprechenden Fragen.  

Prävention

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Schule ist für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeitenden vor Ort verantwortlich. Um in schwierigen Situationen richtig und rasch reagieren zu können, ist es wichtig, auf mögliche Szenarien vorbereitet zu sein. Zu diesem Zweck stellt die Bildungsdirektion den Schulen verschiedene Instrumente und Unterlagen bereit. Dazu gehört auch eine Notfall-App. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Sicherheit an den Schulen.  

Die Bildungsdirektion verfügt über eine beauftragte Person für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld. Sie vermittelt praxisrelevante Informationen zur Gewaltprävention und Gewaltintervention. Ziel ist es, die Sicherheit und die Krisenintervention an den Schulen zu verbessern, die Medienerziehung zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu stärken. Nicht zum Aufgabengebiet der beauftragten Person gehören Einsätze im Schulbereich. 

Bei der Umsetzung der Lehrplanvorgaben steht es den Schulen frei, Personen oder Fachstellen nach ihrer Wahl beizuziehen. Dies kann zum Beispiel bei der Verkehrsinstruktion (Stufengerechter Verkehrsunterricht), der Schuldenprävention (Schuldenberatung Kanton Zürich, Schuldenprävention Stadt Zürich, Pro Juventute, Kinder-Cash) oder der Gewalt- und Kriminalprävention (Stopp Gewalt an Schulen, Kriminalprävention Kanton Zürich) erfolgen. Die Schulen klären gemeinsam mit den Anbietenden die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit. Die Verantwortung für Inhalte und Qualität des Unterrichts bleibt in jedem Fall bei der zuständigen Lehrperson.

Externe Angebote

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kinder, die aus dem Ausland zugezogen sind oder ausländische Wurzeln haben, können zusätzliche Unterrichtsstunden in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) besuchen, in denen sie Kenntnisse ihrer Muttersprache vertiefen können und mehr über ihr Heimatland lernen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der HSK-Website.

Kinder, die ein Instrument erlernen wollen, können den Unterricht an einer der 38 Musikschulen im Kanton besuchen. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern direkt bei der jeweiligen Musikschule, ebenso die Bezahlung. Die Tarife sind günstig, da die Musikschulen von den Gemeinden und vom Kanton finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Verbands Zürcher Musikschulen.

Ergänzend zum Sport im Schulunterricht bieten die meisten Gemeinden zusätzlich ein freiwilliges Sportangebot. Die zusätzlichen Sportstunden finden in der Regel direkt im Anschluss an den obligatorischen Unterricht statt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Jugendprojekt LIFT wird von Bund, Kantonen und privaten Organisationen getragen. Es richtet sich speziell an Jugendliche ab der 1. Sekundarklasse, die wenig Unterstützung aus ihrem Umfeld erhalten oder mit Motivationsproblemen kämpfen.

Das Programm «Mentoring Ithaka» unterstützt Schülerinnen und Schüler ab dem Ende der 2. Sekundarklasse sowie im Berufsvorbereitungsjahr beim Übergang in die Lehre. Ausgewählte ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren begleiten jeweils eine Jugendliche oder einen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche.

Gute Deutschkenntnisse sind wichtig für einen erfolgreichen Besuch der Schule und die spätere Berufsausbildung. Das Programm «Mitten unter uns» des Roten Kreuzes bringt Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland zugezogen sind, regelmässig mit deutschsprachigen Personen zusammen.

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